Antwort ausstehend von Karl-Friedrich Zais Die Linke
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LINKE-Fraktion
(...) Die Beantwortung Ihrer Frage ist ebenso kurz wie im Sinne des verfassungsrechtlich garantierten Petitionsrechts selbstverständlich: Die Bearbeitung einer an den Landtag oder den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages gerichteten Petition ist für den Petenten kostenfrei. (...) Der Artikel 35 SächsVerf bestimmt unmissverständlich: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. (...)