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Frage von Knut S. •

Frage an Karl Diller von Knut S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Diller,

wie ich aus den Medien erfreulicherweise feststellen konnte, wurde durch den TV - Film "eine einzige Tablette", das Interesse an uns Contergangeschädigten doch nochmals wachgerufen.

Die Bundesregierung hat ja nun auch die Hoffnung geweckt, dass die Entschädigungsrente verdoppelt werden. Als Betroffener bin ich sehr erfreut über diese Entscheidung. Ich weiß, dass dies bei weitem nicht ausreichen wird und verweise daher auf die Forderungen der Internationalen Contergan Allianz. Ich habe in meinem Leben stets versucht meine Probleme insbesondere mit meiner Behinderung selbst zu lösen, jedoch haben mich die Spätfolgen dieser Behinderung in die Knie gezwungen. Daher frage ich Sie ob Sie Verständnis aufbringen können und die Forderungen der ICA zu unterstützen.

Mit besten Grüßen
Knut Schieffer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schieffer

vielen Dank für Ihre Mail vom 21. März zu den Forderungen der Internationalen Contergan Allianz (ICTA).

Da die SPD-Bundestagsfraktion - genauso wie die Betroffenen - die Notwendigkeit der Nachbesserung sieht, hat sie Ende Februar zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion die Verdoppelung der bisherigen Entschädigungsrentenzahlungen beschlossen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs (Drucksache 16/8743) fand am 10. April statt, um ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2008 zu ermöglichen.

Darüber hinaus beraten die Fraktionen zurzeit, welche weiteren Bereiche gesetzlich oder untergesetzlich neu geregelt werden müssten. Hierzu haben wir einen weiteren Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht (Drucksache 16/8754). Geprüft wird – gerade mit Blick auf die Spät- und Folgeschäden der nach deutschem Recht anerkannten Contergangeschädigten –, ob weitere Maßnahmen des Gesetzgebers erforderlich sind, um der besonderen Lebenssituation der Betroffenen insbesondere in Bezug auf die Sicherung einer angemessenen Altersrente und auf Pflege gerecht zu werden. Geprüft wird außerdem, ob und wie das Conterganstiftungsgesetz geändert werden kann, um den Bedürfnissen der Betroffenen künftig besser gerecht zu werden und welche Möglichkeiten bestehen, ggf. das finanzielle Volumen der Stiftung zu erhöhen.

Es erscheint uns durchaus sinnvoll, kurzfristig vielleicht einen Forschungsauftrag zu vergeben, der in einer umfassenden Untersuchung eine Darstellung zur Beeinträchtigung der Lebenssituation Contergangeschädigter unter Einbeziehung von Folge- und Spätschäden leistet. Ziel eines solchen Auftrages sollte die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für weitere geeignete Hilfen zur Milderung der durch die Conterganschädigung verursachten Beeinträchtigungen sein. Im Rahmen einer noch zu terminierenden öffentlichen Ausschussanhörung würden dann entsprechende Vorschläge und Stellungnahmen anzuhören und zu bewerten sein.

Den Forderungen der ICTA, die im Kern das 1972 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung der Conterganstiftung betreffen, können wir uns nicht anschließen, die ICTA stellt die gesetzliche Grundlage der Entschädigungsregelung in der Bundesrepublik Deutschland in Frage. Mit der Errichtung der Stiftung ist seinerzeit eine abschließende Regelung der finanziellen Aufarbeitung der Contergan-Katastrophe erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Regelungen abschließend bestätigt und als verfassungsgemäß angesehen.

Seitens der Bundesregierung und mit Beteiligung der Koalitionsfraktionen werden gegenwärtig konstruktive Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen geführt - so auch mit der Firma Grünenthal -, um weitere ergänzende Maßnahmen im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. Dies erscheint uns als der richtige und zielführende Weg, den wir weiterhin konsequent verfolgen.

Wir suchen nach Wegen für Verbesserungen und Erleichterungen für die Betroffenen, wohl wissend, dass die Ihnen zugefügten Schäden damit nur gemildert werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Karl Diller, MdB