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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Karl Diller von Wolfgang R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Diller,

der Bundesfinanzhof hat gestern nochmals bestätigt, dass Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte keine gemischten, sondern rein beruflich veranlasste Aufwendungen sind. Trotzdem beharrt die Politik bei ihrer Entscheidung, die Entfernungspauschale so zu belassen, wie sie zur Zeit ist (wenigstens bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts). Die Regierungskoalition hatte die Kürzung der Entfernungspauschale seinerzeit beschlossen, um die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben.
Obwohl mittlerweile die Steuereinnahmen deutlich gestiegen sind, verbleibt man bei der Regelung, Arbeitnehmer weiter zu belasten. Gerade in Rheinland-Pfalz sind sehr viele Arbeitnehmer sog. Fernpendler, die aus strukturschwachen Gebieten über 50 km zur Arbeitsstätte pendeln müssen und mangels Alternative im Öffentlichen Nahverkehr auf ihr Auto angewiesen sind.

Meine Frage:
Wieso wird an dieser starren Regelung weiter festgehalten, da man einerseits als Politiker die Arbeitnehmer weiter belastet und auf anderer Seite genießt man die Vorteile der steuerfreien Kostenpauschale. Es mag gerechtfertigt sein, dass es diese Kostenpauschale gibt, doch warum wird diese jährlich in Höhe der Inflationsrate automatisch angepasst, während man der arbeitenden Bevölkerung immer wieder Kürzungen verordnet?
Wäre hier nicht ein "maßvolles Verhalten" der Politik gefragt, in dem man die jährliche Erhöhung der Kostenpauschale streicht und die Pauschale insgesamt absenkt?
Wenn man von der arbeitenden Bevölkerung Opfer verlangt, sollte man doch auch selbst bereit sein, solche zu erbringen?

Mit freundlichen Grüßen aus der Eifel
Wolfgang Rosch

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Sehr geehrter Herr Rosch,

vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Januar mit den "freundlichen Grüßen aus der Eifel".

Bezüglich der Entfernungspauschale bleibt in der Tat abzuwarten, welchen Entscheid das Bundesverfassungsgericht treffen wird.

Wie Sie richtig schreiben, war die Streichung der Entfernungspauschale eine der Maßnahmen, die zur Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden beitragen sollte. Man ist mit dieser Streichung dem Vorbild vieler anderer Staaten gefolgt, die das sogenannte Werkstorprinzip praktizieren. Dazu gehören u.a. die USA, Kanada, Großbritannien, Irland und Griechenland. Eine eingeschränkte Abzugsmöglichkeit ausschließlich für Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel kennen die Niederlande, Finnland, Norwegen und Schweden. Einen steuerlichen Abzug von Wegeaufwendungen nur für Fernpendler praktiziert Dänemark.

Vor der Entscheidung über die Abschaffung der Entfernungspauschale wurde gerade durch unseren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck auf die damit verbundenen Härten für die Fernpendler hingewiesen. Deshalb wurde mit der Abschaffung der Entfernungspauschale gleichzeitig eine Härteregelung ab dem 21. Kilometer geschaffen. Man hat also eine Regelung gefunden, die ausdrücklich den von Ihnen als Beispiel angeführten Fernpendler begünstigt.

Wie sich die Abschaffung der Entfernungspauschale im Einzelfall rechnerisch tatsächlich auswirkt, hängt davon ab, welche sonstigen Werbungskosten man als Arbeitnehmer geltend machen kann. Denn für Arbeitnehmer gibt es den Pauschbetrag von 920 Euro, der ebenfalls zum Abdecken von Fahrtkosten gedacht ist. Ein Beispiel: Wer sonst keine Werbungskosten außer der Entfernung zum Arbeitsplatz in der Vergangenheit geltend machen konnte, dem brachte die Entfernungspauschale nichts, sofern er nicht weiter als 14 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnte. Die damit verbundenen Kosten waren in der Arbeitnehmerpauschale schon abgedeckt.

Wer zur doppelten Haushaltsführung gezwungen ist und am auswärtigen Arbeitsort wohnen muss, kann außerdem eine wöchentliche Heimfahrt geltend machen. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Behinderte.

Die Haushaltssituation hat sich durch unsere Konsolidierung und durch den konjunkturellen Aufschwung deutlich gebessert. Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen hatten im letzten Jahr im Saldo ausgeglichene Haushalte bzw. Überschüsse. Beim Bund hat sich die strukturelle Lücke in den letzten Jahren dank harter Konsolidierung und Steuermehreinnahmen infolge der besseren Konjunktur halbiert. Sie betrug aber im letzten Jahr immer noch mehr als 20 Milliarden Euro! Diese Lücke wollen wir bis 2011 auf Null bringen, weshalb wir unsere Konsolidierungspolitik weiter fortsetzen müssen. Dies erklärt, warum wir u.a. an der Streichung der Entfernungspauschale festhalten.

Ihr Hinweis auf die "Vorteile der steuerfreien Kostenpauschale" ist beachtlich. Wie jede Pauschale ist auch diese Pauschale ungerecht. Wer Bürokratiekosten sparen will, muss zu Pauschalen greifen. Wer absolute Einzelfallgerechtigkeit haben will, muss gegen Pauschalen sein, auf dem Einzelnachweis gegenüber dem Finanzamt bestehen und dadurch mehr Bürokratie(-kosten!) in Kauf nehmen.

Diese Pauschale soll die Kosten der Zweitwohnung am Regierungssitz, die Kosten für ein oder für mehrere leistungsfähige Büros im Wahlkreis, die Kosten für mandatsbedingte Fahrten im Wahlkreis u.a.m. pauschal abdecken. Ich habe diese Pauschale schon immer für ungerecht gehalten, weil sie z.B. nicht differenziert, ob man am Sitz der Bundesregierung bzw. im unmittelbaren Umkreis wohnt oder sehr weit davon entfernt. Auch die Größe des zu betreuenden Wahlkreises (Es gibt Abgeordnete, die nur für einen Teil einer Großstadt zuständig sind!) berücksichtigt diese Pauschale nicht.

So hatte ich in meiner ersten Wahlperiode als Mitglied des Deutschen Bundestages nicht nur meinen eigenen Wahlkreis Trier sondern den ganzen Regierungsbezirk Trier zu betreuen. Dadurch hatte ich jährlich mehr als 10.000 zusätzliche Kilometer mit meinem privaten Pkw zu fahren, ohne dass die Kostenpauschale deswegen angepasst worden wäre. Wie Sie richtig feststellen, wird diese Kostenpauschale seit 1995 entsprechend der Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des vorvergangenen Jahres dynamisiert. Im Gegenzug sollten Sie aber bedenken, dass ich keine mandatsbedingten Werbungskosten steuerlich geltend mache.

Ihre Einschätzung, dass die politisch Handelnden auch Opfer bringen sollen, wird von uns nicht nur geteilt sondern praktiziert. Ich erinnere beispielsweise daran, dass die Bundesregierung schon unter Kanzler Gerhard Schröder beschlossen hat, für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre die Zahlung von Weihnachtsgeld komplett zu streichen. Diese Streichung hat die neue Koalition beibehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB