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Frage von Ingo F. •

Frage an Karin Kortmann von Ingo F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kortmann,
die Zwangsmonopolrentenversicherung (gRV) stellt einen der stärksten Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte dar. Das eingenommene Geld wird nicht nach dem Äquivalenzprinzip (individuelle Leistung = individuelleGegenleistung) veruausgabt, sondern die Beiträge werden, wie Steuern, beliebig umverteilt. Das ist deshalb sehr problematisch, weil, gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nur rd. 50% davon erfaßt werden. Der Rest (Selbständige, Beamte und auch Abgeordnete usw.) ist fein raus.
Den Abgeordenten obliegt es, sich mit diesen Sachverhalten / Rechten zu beschäftigen. Doch ihnen (Ihnen) fehlt leider die persönliche Betroffenheit. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich war einmal Beamter. NRW ist nun einen grds. vorbildlichen Weg gegangen. Jeder Abgeordnete muss für seine Alterversorgung selbst sorgen. Ein Schönheitsfehler: Die Landtagsabgeordneten müssen nicht in die gRV einzahlen. Sie könne die Kapitaldeckung wählen.
Wie sieht es mit den Bundestagsabgeorneten aus? Welchen Standpunkt vertreten Sie und was tun Sie ggf. Was halten Sie vom Schweizer Weg?
Mit freundliche Grüßen
Ingo Fuhrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fuhrmann,

für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule der Alterssicherung bleiben muss. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine solidarische Versicherung, die alle Menschen unabhängig von ihrem persönlichen Risiko behandelt. Diese Versicherung fußt auf dem Generationenvertrag als grundlegendem Prinzip, den auch die übergroße Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor unterstützt. Mit unseren Reformen tragen wir dazu bei, dass sie auch in Zukunft zu akzeptablen Beiträgen für die Beschäftigten ein ausreichendes Leistungsniveau bieten kann.

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Alle Versicherten erhalten unabhängig vom jeweiligen Risiko (Krankheit, Geschlecht usw.) für die gleichen Beitragszahlungen die gleichen Leistungen. Und – entgegen Ihren Einwänden - gilt damit für die Rentenversicherung sehr wohl das Äquivalenzprinzip, denn die Rente ist ein Spiegelbild des eigenen versicherungspflichtigen Erwerbseinkommens und der auf dieser Grundlage entrichteten Beiträge.

Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gilt: Die Altersentschädigung ("Rente") der Bundestagsabgeordneten ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung der Abgeordneten. Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Die Altersentschädigung ist – anders als noch die Rente – voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte "Riester-Rente". Schon bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1995 hat es bei der Altersversorgung deutliche Einschnitte gegeben. Steigerungsraten und Höchstsatz sind gesenkt worden. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält nur noch 36 % der Entschädigung als Altersversorgung (vorher 51 %). Diese in ihrer Wirkung dem erst jüngst bei der Altersrente eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor vergleichbare Strukturreform entlastet die öffentlichen Kassen.

2004 sind zur Kostendämpfung weitere Kürzungen beschlossen worden; im Ergebnis wird das Niveau der Altersversorgung schrittweise um weitere 2% gesenkt und wird dann z.B. bei 12 Jahren Abgeordnetentätigkeit noch 34% der Entschädigung betragen. Die Hinterbliebenenversorgung wurde von 60 auf 55 % der Altersentschädigung des Verstorbenen gemindert.

Den von Ihnen erwähnten Weg, den die Landtagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen für ihre Alterssicherung beschritten haben, befürworte ich sehr.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der letzten Wahlperiode den Versuch unternommen, die Altersentschädigung von Bundestagsabgeordneten neu zu ordnen und mehr dem Modell von NRW anzugleichen. Dafür haben sich leider keine Mehrheiten bei den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag finden lassen. Ich werde dies aber weiterhin unterstützen und zusammen mit meiner Fraktion bei einer passenden Gelegenheit auf die politische Agenda setzen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Rentenversicherung und altersgerechtes Arbeiten suchen: auf meiner Homepage www.karin-kortmann.de finden Sie das Eckpunktepapier „Rentenzugang flexibilisieren – Arbeitsbedingungen verbessern“, in dem unser arbeitsmarktpolitischer Sprecher Klaus Brandner, MdB die Meinung der SPD-Bundestagsfraktion darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann