(...) Wer sich keine Krankenversicherung leisten kann, hat das Recht, seine Bedürftigkeit darzulegen. Wer dann Leistungen nach dem SGB II bezieht, wird grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geführt. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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