(...) Diesen Sozialpass erhalten alle Bürgerinnen und Bürger Berlins, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. (...) Die Entscheidung, den Wohngeldbezug nicht als Bezugskriterium des Berlinpasses anzuerkennen, wurde im Übrigen vom rot-roten Vorgängersenat getroffen. (...)
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