(...) Das von Ihnen dargestellte Rechenbeispiel hätte nur seine Berechtigung, wenn der Staat tatsächlich das Geld an die Banken „verschenken“ würde. Ein solches Handeln wäre unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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