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Kai Abruszat
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Kai Abruszat von Thorsten W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die FDP hat seiddem sie mit der CDU das Land regieren als erstes das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geändert. Diese gravierenden Änderungen hatten zufolge, dass das Mitbestimmungsrecht der Personalräte vehement eingeschränkt wurde. Als Beispiel möchte ich hier die jetzige Möglichkeit der öffentlichen Arbeitgeber nennen, die eine Privatisierung ohne Zustimmung des Personalrates durchführen können. Da Sie aus der Kommunalpolitik kommen und in der Stadt Porta einen gut bezahlten Posten bisher haben, also sich auskennen wie die Möglichkeiten einer Privatisierung für die städt. Kommunen sind, möchte ich gerne von Ihnen Wissen wie Sie über die Möglichkeiten einer Privatisierung in öffentlichen Einrichtungen denken?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weiß,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Änderung des LPVG, die im übrigen an die bestehenden gesetzlichen Regelungen anderer Bundesländer anknüpft, hat sich - entgegen vieler Befürchtungen von Gewerkschaftsseite - in der Praxis bislang bewährt. Ich selbst habe mit dem Personalrat der Stadt Porta Westfalica ein gutes Einvernehmen. Dieses war vor und nach der LPVG-Novelle der Fall, denn viel entscheidender als gesetzliche Normen ist die Fähigkeit zum Konsens auf beiden Seiten.

Im Hinblick auf das von Ihnen angesprochene Thema der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen ist meine Position im Interesse aller Bürger pragmatisch und nicht ideologisch geprägt. Dort, wo Leistungen durch Dritte unter Einhaltung von Qualitätsstandards besser und günstiger erfüllt werden können, darf eine Vergabe an Externe nicht mit Denkverboten belegt werden. Dieses gilt selbstverständlich ausdrücklich nicht für hoheitliche Bereiche.

Freundliche Grüße

Kai Abruszat