Portrait von Jutta Eckenbach
Jutta Eckenbach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jutta Eckenbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hady R. •

Frage an Jutta Eckenbach von Hady R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Eckenbach,

als Selbständiger bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Da ich als Selbständiger keinen Arbeitgeber habe, muss ich ja ohnehin sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen, also die vollen 15,6 % bei einem aktuellen Zusatzbeitrag von 1,0 % bei meiner Krankenkasse plus 2,4 % Pflegeversicherung. Zwischenzeitlich hatte ich knapp 1.800 € brutto monatlich verdient. Dass es eine Beitragsbemessungsgrenze von ca. 4.600 € gibt, ab der der Beitrag nicht mehr steigt, wusste ich natürlich. Ob dies gerecht ist, darüber mag man streiten. Aber es kann doch nicht sein, dass es zusätzlich noch eine Beitragsbemessungsgrenze für Selbständige nach unten gibt, die bei ca. 2.300 € liegt. Es gibt genügend Angestellte in sozialversicherungspflichtigen Jobs, die auch nicht mehr verdienen und trotzdem den GKV-Beitrag gemäß ihrem Einkommen zahlen - dann selbstverständlich auch nur den Arbeitnehmeranteil. Für mich dagegen hieß die Beitragsbemessungsgrenze, dass ich für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fast 23 % meines Brutto-Einkommens zu zahlen hatte. Wenn ein Angestellter mit 8.000 € Bruttoeinkommen ca. 500 € für Kranken- und Pflegeversicherung abführen muss, ein Selbständiger mit 1.800 € Brutooeinkommen jedoch 410 €, kann das doch niemand ersthaft als gerecht ansehen.
Ich halte die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen oder zumindest eine deutliche Verschiebung der oberen Beitragsbemessungsgrenze nach oben für gerecht, die Abschaffung der unteren Beitragsbemessungsgrenze aber für absolut geboten.
Wie stehen Sie dazu?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Hady Robubi

Portrait von Jutta Eckenbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Robubi

die untere Mindestgrenze stellt in der Tat ein Problem dar, denn wir wissen, dass viele Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige, ihre Beiträge nicht zahlen können. Somit kommt es immer wieder zu Zahlungsschwierigkeiten an die GKV. Derzeit belaufen sich diese Beitragsschulden auf sechs Milliarden Euro.
Daraus zu folgern, die Grenze und somit die Beitragshöhe abzusenken, ist verständlich. Andererseits müssen wir auch im Blick halten, dass alle anderen Beitragszahler die Krankenversicherungsleistungen der säumigen Zahler mitfinanzieren. Diese Solidarität wollen wir erhalten und nicht gefährden.
Hinzu kommt die Diskussion um eine Pflichtversicherung der Selbstständigen in der Rentenversicherung, um drohende Altersarmut in dieser Gruppe zu verhindern. Dies wäre eine weitere zusätzliche Belastung für die Selbstständigen, würde aber die Solidargemeinschaft entlasten, die über Steuermittel die Grundsicherung finanziert. Und in dieser Solidargemeinschaft sind auch immer die steuerzahlende Mittelschicht und nicht-selbstständige Geringverdiener. Auch das müssen wir berücksichtigen.
Die obere Beitragsbemessungsgrenze hat eine Steuerungsfunktion, um Besserverdienende in den gesetzlichen Sicherungssystemen zu halten. Diese Grenze weiter nach oben zu verschieben, um mehr Einnahmen zu generieren, birgt stets das Risiko der Abwanderung von Besserverdienenden in die privaten Krankenversicherungen.
Sie sehen, dass dieses Thema sehr vielschichtig ist und dass es immer um die Balance zwischen allen Interessen geht. Wir werden in der neuen Wahlperiode daher ausführlich darüber zu beraten haben. Dazu jetzt ein Versprechen abzugeben, wäre unseriös.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Eckenbach