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Frage von Max K. •

Frage an Jürgen Schmidt von Max K. bezüglich Jugend

Für Vorschulen in Hamburg werden nach Betreuungskonzept Gebühren wie für die KiTa erhoben. In meinem Steuerbescheid für 2006 wurden diese Aufwendungen aber nicht als Kinderbetreuungskosten (§10 Nr. 5 EStG) abgezogen, weil Vorschule keine Betreuung ist. Dies beruhe auf Vorgaben der Finanzbehörde, so das Finanzamt (telefonisch).
Also, Kind in der KiTa, wo es auch vorschulische Bildung geniesst = abzugsfähig - Vorschule nicht????? Eltern mit Vorschulkindern bezahlen die gleichen Gebühren nach den gleichen Tabellen! Alle Kinder in die KiTa oder unzutreffende Gesetzesauslegung der Finanzbehörde?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klausen,

das Problem, was Sie aufzeigen, besteht darin, dass die Vorschulen nicht nur Unterricht sondern damit verbunden auch Betreuung anbieten. Dieser Teil könnte dann aus meiner Sicht als Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sein. Die Lösung wäre dann, die Schule um eine entsprechende Aufteilung der Gebühren zu bitten und diese Bescheinigung dem Finanzamt vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt