(...) Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas alle erforderlichen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.Darüber hinaus setzt sich das im Juli 2005 überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz und die Netzanschluss- und Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas für mehr Wettbewerb und Verbraucherrechte im Energiemarkt ein. (...) Dies stärkt die Wahlfreiheit und hilft dem noch unausgereiften Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt auf die Sprünge. (...)
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