(...) Derzeit vertritt die Exilregierung keine Forderung nach vollständiger Unabhängigkeit sondern eine nach Autonomie innerhalb Chinas. Es ergibt sich somit kein Widerspruch zur Ein-China-Politik der internationalen Staatengemeinschaft. Legitim sind die Forderungen nach kultureller Autonomie und vor allem nach Einhaltung der bürgerlichen und politischen, sowie wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte der Tibeter. (...)
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