(...) das Problem, was Sie aufzeigen, besteht darin, dass die Vorschulen nicht nur Unterricht sondern damit verbunden auch Betreuung anbieten. Dieser Teil könnte dann aus meiner Sicht als Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sein. Die Lösung wäre dann, die Schule um eine entsprechende Aufteilung der Gebühren zu bitten und diese Bescheinigung dem Finanzamt vorzulegen. (...)
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