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Frage von Detlev T. •

Frage an Jürgen Koppelin von Detlev T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koppelin,

haben Sie Kenntnis über die folgende Änderung des Personenstandsgesetzes, die zum 1. Januar 2009 erfolgen soll – und wie stehen Sie dazu?

Bisher wird sichergestellt, dass NUR der Staat Ehen schließen kann; sichergestellt auch durch Strafandrohung. Das sollte auch so bleiben! Die Gründe dafür hat Robert Leicht überzeugend in dem Artikel „Kirchenrecht und Scharia“ in der ZEIT vom 11.12.2008 auf S. 5 dargestellt. Inhalt der Änderung des Personenstandsgesetzes ist es, dass diese Strafandrohung entfällt.

Anscheinend gibt es eine Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg mit dem Ziel, den bisherigen Rechtszustand zu erhalten. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Initiative erfolgreich wird. Es wäre gut, wenn sich Schleswig-Holstein hier offensiv verhält und die Initiative unterstützt.
Es geht hier tatsächlich um ein grundlegendes Prinzip unseres säkularen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens, das nicht aufgegeben werden darf!

Bitte nutzen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten in der Fraktion, interfraktionell und auch außerparlamentarisch, damit diese Änderung des Personenstandsgesetzes nicht in Kraft tritt.

Mit freundlichem Gruß
Detlev Träris

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Träris,

den Artikel in der Wochenzeitung „Die Zeit“, auf den Sie sich beziehen, habe ich ebenfalls mit großem Interesse gelesen.

Ich bin der Ansicht, dass die Eheschließung vorrangig eine Sache des Staates ist. Es müssen Klarheit und eindeutige Verhältnisse hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die sich aus einer Eheschließung auch und gerade in zivilrechtlicher Hinsicht ergeben, bestehen. Der grundgesetzliche Schutz der Ehe kann nur für die Zivilehe gelten, nicht für die kirchliche. Ansonsten werden wir Gefahr laufen, dass bei einer nur religiös geschlossenen Ehe falsche Erwartungshaltungen bei den Eheleuten geweckt werden: Scheidungsfolgen, Unterhaltsansprüche, Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht gelten für nur religiös geschlossene Ehen nicht. Der schwächere Ehepartner wird hier das Nachsehen haben.

Wie die gesamte FDP-Bundestagsfraktion, so habe auch ich dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts nicht zugestimmt.

Eine Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat würde ich ebenfalls sehr begrüßen. Einige Länder, in denen die FDP mitregiert, wie Baden-Württemberg und Bayern, sind ja bereits aktiv geworden. Da wir in Schleswig-Holstein nicht an der Regierung beteiligt sind, können wir keine direkte Bundesratsinitiative starten. Hier sind CDU und SPD in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Koppelin