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Frage von Norbert R. •

Frage an Jürgen Koppelin von Norbert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Koppelin,

der Haushaltsausschuss hat in seiner so genannten Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2008 am 16/17. November beschlossen, 76 neue Stellen in den Bundesministerien einzurichten (Quelle: http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1353242/default.aspx/index.html ). Sie haben der Presse gegenüber diesen Beschluß darin kritisiert, daß die Stellen zu Wahlkampfzwecken eingerichtet wurden, und den Vorgang damit erst presseöffentlich gemacht. Dafür möchte ich Ihnen zunächst einmal danken.

Mit dem Dank verbinde ich aber gleich vier Fragen:

1. Trifft die Berichterstattung des Handelsblatt zu, wonach die Kosten für diese 76 neue Stellen die Einsparung von 160 anderen Stellen in den Bundesministerien übersteigen? Um wieviele Ämter welcher Besoldungsstufen handelt es sich denn bei den neuen Stellen?

2. Ist es staatsorganisationsrechtlich eigentlich zulässig, z.B. im Auswärtigen Amt einen Staatssekretär nebst acht weiteren Mitarbeitern zu bestellen, die sich unter Parteigesichtspunkten mit Koordinierungsaufgaben z.B. in der Arbeits- und Sozialpolitik befassen?

3. Die Stellen sollen nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses unter den SPD- bzw. CDU-geführten Ministerien im Verhältnis 38 zu 38, also hälftig aufgeteit werden. Ist damit nicht bereits präjudiziert, daß der Zugang zu den mit den neuen Stellen eingerichteteten Ämtern keineswegs allen Deutschen offensteht, sondern nur jenen, die das politische Vertrauen der jeweils ressortführenden Partei genießen?

4. Stehen der Beschlussfassung des Hauhaltsausschusses bzw. der Durchführung des beschlossenen Haushaltes nicht aus den obigen Ziffern 1 bis 3 folgende rechtliche Bedenken entgegen? Mit anderen Worten, durfte der Haushaltsausschuss wie beschlossen entscheiden? Darf der Bundestag diesen Haushaltsplan als Gesetz verabschieden, und darf die Bundesregierung die Stellen überhaupt besetzen, ohne gegen Recht und Gesetz zu verstoßen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Norbert Riedel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Zu 1: Das trifft zu. Es handelt sich jeweils um Stellen der Besoldungsgruppe A14/15 bis zur Besoldungsgruppe B11 (Staatssekretär).
Zu 2: Es ist zulässig, aber politisch unverantwortlich, wenn gleichzeitig 11,9 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen werden.
Zu 3: Die Feststellung ist berechtigt.
Zu 4: Der Haushaltsausschuss kann leider so beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin