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Jürgen Klute
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Frage von Bernd D. •

Frage an Jürgen Klute von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Klute

Ich wende mich vertrauenvoll an Sie, da ich die Haltung der Politik hinsichtlich der Neuregulierung von Tabakprodukten, hier speziell die überall als E-Zigarette bekannten elektrischen Verdampfer für nikotinhaltigen Flüssigkeiten (nachfolgend "E-Dampfe" genannt), nachvollziehen kann.

In der Neuregulierung soll das benutzen von E-Dampfen in öffendlichen Örtlichkeiten wie Festzelten und Kneipen genauso verboten sein, wie das Rauchen von Tabakzigaretten. Welchen Hintergrund hat diese Regelung? Ich kenne viele Gutachten, die eine Schädigung dritter (wie bei einer Tabakzigarette gegeben) ausschließen. Der "Genuss" von Nikotin kann es doch nicht sein, da Benutzer von nikotinhaltigen Kaugummis und Nikotinpflastern diese dort auch weiter benutzen dürfen.

Auch verstehe ich nicht, aufgrund welcher Berechnung der maximale Nikotingehalt von 2mg/ml bzw. 4mg/Einheit festgelegt wurde. Ich habe noch von keinem Benutzer einer E-Dampfe gehört, der sich bei der Nutzung der z.Z. handelsüblichen Liquids (mit bis zu 24mg/ml) eine ernsthafte Vergiftung zugezogen hat. Ganz im Gegenteil. Die meisten Dampfer sind so verantwortungsbewusst, dass sie sogar wesendlich geringere Tagesdosen an Nikotin zu sich nehmen, als sie es vorher als Raucher zu getan haben.

Sie sind sich auch darüber bewusst, dass das rauchen von Tabakzigaretten wesentlich schädlicher ist und sind froh, einen vergleichsweise harmlosen Ersatz gefunden zu haben.
Warum wird ihnen das wieder kaputt gemacht?

Möchten Sie mit dafür verantworlich sein, dass tausende (evtl. auch ich) wegen der zu geringen Nikotinstärke wieder zur Zigarette greifen und sich systematisch weiter krebserzeugende Verbrennungsstoffe einverleiben? Warum werden solche Produkte systematisch von der Politik niedergeredet? Sind es die fehlenden Steuergelder, die der Nichtraucher nicht einbringt?

Sollten Sie noch Fragen zu der E-Dampfe haben, stehe ich Ihnen gerne mit Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.....

Bernd Densing

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr Densing,

ich bin als Finanzpolitiker und Nichtraucher kein Experte auf diesem Gebiet. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Anliegen dank einiger tausend Emails, die bei jedem MdEP zu diesem Thema eingegangen sind, zur Kenntnis genommen wurde.

Im Sinne des hohen Verbraucherschutzes kann ich jedoch nichts schlechtes daran finden, den Nikotingehalt von E-Zigaretten zu begrenzen. Es ist bekannt, dass Nikotin abhängig, und ich sehe nicht, welches Interesse ein Verbraucher, der zur Tabak- oder E-Zigarette greift, an der Beimischung von suchterzeugendem Nikotin haben sollte. Da E-Zigaretten ein neues Produkt sind, dessen gesundheitliche Folgen noch nicht vollständig bekannt sein können, halte ich es auch für richtig, wenn hohe Maßstäbe an die Zulassung und Kontrolle der Inhaltsstoffe angelegt werden.

mit herzlichen Grüßen

Jürgen Klute