Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 18.01.2023

Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 04.01.2023

Bezieher von Übergangsgeld erhalten leider nach wie vor nicht die Energiepreispauschale, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 04.01.2023

der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht, wenn ein Arbeitnehmer in 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis hat oder hatte. Wir die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 18.01.2023

Leider gibt es hier bisher keine Zusagen. Ich werde aber Ihr Anliegen an unseren Landtagsabgeordneten Klaus Ranger, SPD, weiterleiten. 

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 22.12.2022

Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ nicht anspruchsberechtigt.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 19.12.2022

da sie, so verstehe ich Ihre Frage, in 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen bzw. stehen, sind Sie für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt.

E-Mail-Adresse