Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Romy S. •

Bekomme ich die 300€, wenn ich Krankengeld beziehe, aber währenddessen gekündigt wurde?

Hallo Herr Juratovic.
Ich bin seit Februar krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Ich wurde zum April gekündigt, beziehe weiterhin Krankengeld. Stehr mir die Energiepauschale zu? Wenn ja, wer zahlt sie mir aus?

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte. Sie haben Anspruch auf die EPP, wenn sie während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland gewohnt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen haben:

§ 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft),

§ 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb),

§ 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) oder

§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung).

Alternativ erhalten Sie die EPP ebenfalls, wenn Sie im Jahr 2022 Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld erhalten haben. Die Dauer der Tätigkeit ist dabei unerheblich.

Entsprechend Ihrer Ausführungen sollten Sie also anspruchsberechtigt sein. Wenn Sie zum Stichtag 1. September nicht mehr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der zur Auszahlung des EPP berechtigt bzw. verpflichtet ist, erhalten Sie die EPP nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Weitere Informationen zum Thema EPP finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispausc…

Mit freundlichen Grüßen,

Josip Juratovic

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