Frage an Josip Juratovic von Thomas K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Josip Juratovic!
Wir alle Befinden uns in schwierigen Zeiten, in der die Politik sprichwörtlich eigentlich der Fels in der Brandung sein sollte (Vertrauen Kontinuität).
Gesetze werden verabschiedet, die rückwirkend gelten, das heißt im Umkehrschluss,
keine Planungssicherheit von seitens der Gesetzgebung für den einzelnen Bürger.
Konkret habe ich 2007 in Alternativenergien investiert, die jetzt nach der Verabschiedung des neuen Gesetz EEG2009 rückwirkend keinen Bestandschutz genießen.
Nicht nur das wieder viel Geld verbrand wird, es werden auch viele Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gefährdet.
Bitte erklären Sie mir ein solches Verhalten von seitens Ihrer Fraktion, die diesen Bestandsschutz verhindern möchte.
Mit .freundlichem Gruß
Thomas Köpf
Sehr geehrter Herr Köpf,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ab 1. Januar 2009 gilt. Ich freue mich darüber, dass Sie in erneuerbare Energien investiert haben und damit Ihren Teil dazu beitragen, dass die Energiewende in Deutschland gelingen kann.
Mit dem Gesetz zu erneuerbaren Energien haben wir im Jahr 2000 den ersten Schritt getan, um Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Mit der Novelle, die wir 2008 im Bundestag verabschiedet haben, soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent erhöht werden und auch danach kontinuierlich steigen. Eine zweite wichtige Änderung des Gesetzes sind neue Vergütungssätze. Damit soll der Ausbau dieser Technologien weiter gefördert werden und die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien gestärkt werden.
Sie sprechen konkret den Bestandsschutz von Anlagen an, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Ich gehe davon aus, dass Sie auf den Bestandsschutz von einer großen Anlage ansprechen, die bisher als mehrere kleinere Anlagen gemeldet war. Die Höhe der Vergütungssätze variiert je nach Größe der Anlage. Damit soll sichergestellt werden, dass sich auch kleine Anlagen, die eine höhere Vergütung erhalten, wirtschaftlich rentieren. Nach Auffassung des Gesetzgebers sind jedoch Anlagen, die nebeneinander stehen und dennoch als kleine Anlagen gemeldet sind, um eine höhere Vergütung zu erlangen, nicht rechtmäßig. Dies war bereits mit der Gesetzesnovellierung 2004 so geregelt, zum 1.1.2009 trat dazu eine unmissverständliche Klarstellung mit § 19 in Kraft. Viele hintereinandergeschaltete Anlagen, die bisher als kleine Anlagen gemeldet waren, müssen als eine große Anlage gemeldet werden. Da dies bereits 2004 gilt, genießen diese Anlagen auch keinen Bestandsschutz. Mit der Regelung 2009 haben wir lediglich absolute Rechtsklarheit geschaffen.
Leider kann ich aus Ihrer Anfrage von abgeordnetenwatch nicht erkennen, ob Sie genau auf diese Frage abzielen und ob Ihre Anlage darunterfällt. Vielleicht können Sie Ihr Anliegen konkretisieren in einer E-Mail an josip.juratovic@bundestag.de.
Sie sprechen zu Recht davon, dass durch die Förderung der Erneuerbaren Energien zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen werden. 2006 waren im Bereich der Erneuerbaren Energien knapp 250.000 Menschen in Deutschland beschäftigt. Diese Arbeitsplätze sichern wir durch die Novellierung, die zum 1.1.2009 in Kraft trat, da wir den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung erhöht haben.
Sie werfen ´der Politik´, und damit auch mir, vor, das Gesetz rückwirkend geändert zu haben. Dies trifft nicht zu. Aus Sicht des Gesetzgebers bestand die von Ihnen angesprochene Regelung seit 2004, die 2009 lediglich klargestellt wurde.
Bei Gesetzesvorhaben gibt es immer viel abzuwägen; viele juristische Details sind zu beachten. Wichtig ist mir immer, dass der politische Gestaltungswille unter diesen juristischen Details nicht untergeht. Natürlich ist es sehr wichtig, dass jede noch so kleine Regelung, die von Gesetzesänderungen betroffen ist, bedacht wird und dafür Lösungen gefunden werden. Dennoch darf die Gesamtlinie, die ich als Politiker im Auge halten muss, nicht verloren gehen. Mit dem Gesetz für Erneuerbare Energien sind wir unserem Ziel einer klimafreundlichen Energiepolitik einen großen Schritt näher gekommen. Diese politischen Inhalte sind es, mit denen ich bei Ihnen und bei allen Bürgerinnen und Bürgern für Vertrauen werbe.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte und dass die juristischen Details bezüglich Ihrer Frage klar wurden. Ich hoffe, dass Sie auch weiterhin in Erneuerbare Energien investieren und damit zum Schutz unserer Umwelt beitragen.
Freundliche Grüße
Josip Juratovic MdB