Frage an Josip Juratovic von Marco W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Juratovic,
die Novellierung des Waffengesetzes sieht entgegen dem Feststellungsbescheid des BKA vor an der Energiegrenze von 0,08Joule für sog. Softairwaffen festzuhalten. Selbst das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 09.07.07 davon abgeraten Strafverfahren gegen Händler und Käufer solcher Softairwaffen einzuleiten. Durch den Feststellungsbescheid des BKA vom 18.04.04 wurde eine rechtliche Grauzone geschaffen, welche nun, bei einer Änderung des WaffG in Form des aktuellen Vorschlages, für eine Kriminalissierung deutscher Kinderzimmer sorgt. Dieser Zustand ist untragbar. Das Führungsverbot ist unumstritten richtig und wichtig, wird auch von mir unterstützt, allerdings sollte an der Regelung des BKA-Feststellungsbescheides festgehalten werden. Das Droh- und Gefährdungspotential dieser Nachbildungen ist durch ein Verbot des öffentlichen Führens nicht mehr gegeben, wodurch sich das Festhalten an der 0,08Joule-Grenze meines Erachtens nach nicht notwendig ist.
Meine Frage daher, wie stehen Sie zu dem Sachverhalt der drohenden Kriminalisierung deutscher Kinderzimmer?
Mit freundlichen Grüssen,
Marco Weller
Sehr geehrter Herr Weller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie auch Sie halte ich das Führungsverbot bei Softairwaffen für richtig. Nachfolgend möchte ich Ihnen aber erläutern, warum ich eine differenziertere Meinung in der Frage der Festlegung von Mündungsenergiehöchstgrenzen für wichtig halte.
Es geht in der aktuellen Diskussion um die Novellierung des Waffengesetztes, wie sie richtig angemerkt haben, neben dem Droh- besonders um das Gefährdungspotential. Ohne Zweifel können auch Geräte mit einer Mündungsenergie bis zu 0,5 Joule nicht unerhebliche Verletzungen nach sich ziehen. Daher ist aus meiner Sicht mit dem Führungsverbot die Debatte um die Verletzungsgefahr nicht beendet und ich finde es richtig, dass sich die Politik im Interesse der Gesundheit unserer Kinder dieser Debatte stellt. Auch wenn auf europäischer Ebene, wie der BKA Feststellungsbescheid beschreibt, andere Grenzwerte gelten. (Denn besonders im Rahmen der Europäischen Gesetzgebung wird häufig das Argument vorgebracht, es würden nationale Richtlinien aufgeweicht und die Sicherheit der Bürger hinter den Markt- und Handelsinteressen zurückgestellt. Und der Feststellungsbescheid zum WaffG durch das BKA begründet seinen Entschluss gerade damit, dass durch die Neuregelung Handelshemnisse aufgebaut würden - nicht aber mit der Frage der Gefährdung.)
Ich glaube daher, dass die Diskussion um Höchstgrenzen im Sinne unserer Kinder unter dem Aspekt der Gesundheitsgefährdung betrachtet werden muss. Wie hoch aus diesem Blickwinkel der Grenzwert bei der Mündungsenergie sein sollte, ist dabei eine technische Frage, die ich - wie die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag - nicht einfach beantworten kann. Die Beratungen dazu haben erst am letzten Freitag begonnen und ich gehe davon aus, dass der dafür zuständige Innenausschuss sich umfassend fachlich beraten lassen und zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird. Wenn ich aber noch einmal auf die von Ihnen geäußerte Anfangsfrage zurückkomme, dann möchte ich klar deutlich machen, dass für mich die Debatte aus den genannten Gründen nichts mit "Kinderzimmerkriminalisierung" zu tun hat. Es geht um das Gefahrenpotential, dass von Softairwaffen ausgeht und wenn ich ehrlich sein darf, halte ich es generell für eine gesellschaftliche Frage, in wie weit Waffen - egal welcher Art - in Kinderzimmer gehören.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic MdB