(...) meiner Ansicht nach geht die Ausspähung von Privatwohnungen deutlich zu weit, in einer freiheitlichen Gesellschaft wie der unseren ist der „überwachungsfreie Raum“ der Normalfall und dies muß auch so bleiben. Insbesondere gilt dies für Privaträume, dies ist auch vom Verfassungsgericht klar bestätigt worden. (...)
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