Die Streitkräfte stehen unter zivilem, nicht unter militärischem Kommando. Dieses Kommando wird vom Verteidigungsminister ausgeübt. Für den Fall, dass das Bundesparlament das Staatsgebiet für angegriffen oder unmittelbar bedroht hält („Verteidigungsfall“), geht diese Befehlsgewalt auf den Bundeskanzler über.