Überarbeiten Sie die Finanzierungsbeschränkungen für Psychotherapeutische Leistungen im "GKV-Stabilisierungsgesetz" von Frau Warken?
Mit großer Sorge betrachtet meine Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten das geplante "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung".
Vor allem für psychotherapeutische Praxen bedeuten die bisherigen Inhalte der Gesetzesvorlage eine deutliche finanzielle Verschlechterung, die letztlich zu einer noch schlechteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird.
Bitte überprüfen Sie im Gesetzesentwurf insbesondere die
- Einführung einer Deckelung psychotherapeutischer Leistungen
- Streichung von Zuschlägen für Kurzzeitpsychotherapie
- Koppelung der Honorierung an die Grundlohnrate
Diese Veränderungen sind besonders negativ und verursachen letztlich für die Gesellschaft langfristig wieder Mehrkosten.
Weitere Informationen:
https://www.dgvt.de/aktuelles/news-details/effizienz-ermoeglichen-statt-versorgung-deckeln/
Guten Tag Jonas N.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die sachkundige Analyse der drei zentralen Kritikpunkte am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ich teile Ihre Einschätzung in allen drei Punkten vollständig.
Zur Deckelung psychotherapeutischer Leistungen: Die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bedeutet in der Praxis eine Budgetierung, auch wenn das Wort vermieden wird. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Therapiesitzungen finanziert. In einem System, das heute bereits mit durchschnittlich sechs Monaten Wartezeit auf einen Therapieplatz an seine Kapazitätsgrenzen stößt, ist das verantwortungslos. Das Ergebnis: mehr Leid, mehr Chronifizierung, mehr Frühverrentungen und damit langfristig deutlich höhere Kosten für die Gesellschaft.
Zur Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge: Die bisherigen Zuschläge für Kurzzeittherapie waren ein gezielter Anreiz, Menschen schnell und niedrigschwellig zu helfen. Ihre Streichung ab 2027 setzt genau den falschen Impuls. Praxen werden so wirtschaftlich dazu gedrängt, eher Langzeittherapieplätze anzubieten, während der Zugang zu rascher Akuthilfe erschwert wird. Dabei wäre genau das Gegenteil notwendig.
Zur Kopplung an die Grundlohnrate: Die dauerhafte Deckelung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate – mit einem zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 – bedeutet, dass die Praxiskosten strukturell schneller steigen als die Einnahmen. Das gefährdet die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Praxen und wird mittelfristig zu einem Rückgang der Kassenzulassungen führen.
Dieses Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und seine finanziellen wie versorgungspolitischen Folgen wurden von der Koalition nicht ausreichend geprüft. Wir Grünen haben deshalb beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Abstimmung zu erreichen. Dieser Eilantrag wurde von Karlsruhe jedoch abgelehnt.
Zugleich haben wir Grüne mit dem Antrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken" (Drucksache 21/4954) einen konstruktiven Alternativweg aufgezeigt: Eine bedarfsorientierte Reform der Bedarfsplanung, eine eigene Planung für Kinder und Jugendliche, gezielte Angebote für Menschen mit schweren und chronischen Erkrankungen sowie eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Die Koalition hat diesen Antrag abgelehnt – und damit eine Chance verpasst, die Versorgung wirklich zu stärken statt zu schwächen.
Ich werde mich weiterhin im Parlament dafür einsetzen, dass die beschriebenen Angriffe auf die psychotherapeutische Versorgung zurückgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wagner

