Anfang vom Ende der psychotherapeutischen Grundversorgung? Was setzen Sie dem entgegen?
Mit Entsetzen lese ich, dass Frau Warken eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung für sinnvoll hält. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen/ steigender Versorgungsengpass in der Psychotherapie) geben, welche ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Soll hier ggf. auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte? Leider bin ich keine Juristin, aber nach all dem, was bislang passiert ist, habe ich die Befürchtung, dass uns ein trojanisches Pferd untergejubelt wird. Wie sehen Sie das? Ich habe existenzielle Angst.
Sehr geehrte Katia R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Sorge ist absolut berechtigt – und ich teile sie vollständig.
Sie beschreiben sehr richtig, was das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD in der Sache bedeutet: eine Budgetierung der Psychotherapie auf Umwegen. Das Gesetz überführt psychotherapeutische Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und führt damit eine Deckelung ein, die de facto einer Budgetierung gleichkommt, auch wenn das Wort vermieden wird. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, werden keine neuen Therapiesitzungen mehr finanziert. Mehr Nachfrage führt dann nicht mehr zu mehr Angebot, sondern zu längeren Wartelisten.
Ihr Verdacht, dass hier ein „trojanisches Pferd" im Spiel ist, liegt nahe. Die Kombination aus der bereits geltenden Honorarkürzung um 4,5 Prozent, der Rückführung in die Mengenvergütung, dem Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge ab 2027 und der dauerhaften Kopplung der Vergütungssteigerungen an die Grundlohnrate – abzüglich eines Prozentpunkts – führt dazu, dass Praxen unter wirtschaftlichen Druck geraten und möglicherweise Kassenzulassungen aufgeben oder die Zahl der Kassensitzungen reduzieren. Das Ergebnis entspräche einer Budgetierung, ohne dass sie formal so heißt.
Auch die KBV hat genau das in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni 2026 klar benannt: Die Begrenzung extrabudgetärer Vergütungen werde zu einem geringeren Leistungsvolumen und längeren Wartezeiten führen, auch in dringenden Fällen. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung erwartet eine Reduktion des ambulanten Versorgungsangebots um bis zu 25 Prozent.
Dass die Koalition nun mit einem halbherzigen Entschließungsantrag zum GKV-BStabG nachsteuert, der anerkennt, dass Einschränkungen in der Versorgung zu erheblichen Mehrkosten führen, macht deutlich: Die Folgen wurden nicht ausreichend geprüft. Dieser Entschließungsantrag kann allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung dienen – er ändert nichts am Gesetz selbst.
Wir Grünen haben beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Abstimmung zu erreichen, weil die notwendigen parlamentarischen Fristen nicht eingehalten wurden. Dieser Eilantrag wurde von Karlsruhe abgelehnt – eine Entscheidung, die wir selbstverständlich respektieren. Politisch bleibt für uns aber klar: in dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen.
Ich setze mich im Parlament dafür ein, dass die Rückführung in die Mengenvergütung zurückgenommen wird, die strukturellen Reformen endlich umgesetzt werden und die psychotherapeutische Versorgung auf einem soliden, bedarfsgerechten Fundament steht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wagner

