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Johannes Vogel
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Frage von Maximilian S. •

Frage an Johannes Vogel von Maximilian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vogel,

ich zitiere den Artikel 146 des deutschen Grundgesetzes:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dieser Artikel bedeutet für mich, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung besitzen, die jedoch für einen Staat, der sich selbst als demokratisch bezeichnet, unabdingbar ist.

Warum wird den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine selbst akzeptierte Verfassung selbst nach der deutschen Einigung von 1989/90 weiterhin verwehrt, wenn jedoch alle Voraussetzungen dafür vorhanden sind?

Über eine klare Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Schmelzer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmelzer,

ich teile die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses bestätigt, dass durch Art. 146 Grundgesetz lediglich die Möglichkeit geschaffen wird, eine dem Grundgesetz nachfolgende Verfassung durch eine Volksabstimmung zu verabschieden. Laut Bundesverfassungsgericht, und darin sind sich auch alle Verfassungsrechtler einig, kann aus dem Artikel keine Verpflichtung zu einer Volksabstimmung abgeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb bereits in den Jahren 1993 und 2000 Klagen abgewiesen, die mit Verweis auf Art. 146 GG eine Volksabstimmung erzwingen wollten.

Meiner Meinung nach kann man auch weder aufgrund von Art. 146 GG noch aus anderen Gründen zu dem Schluss kommen, die Bundesrepublik Deutschland besäße keine Verfassung. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, und zwar unsere mit zweifellos großer Mehrheit akzeptierte Verfassung. Das Grundgesetz bewährt sich in Deutschland bereits seit über 60 Jahren. Zudem gilt es in vielen Ländern der Welt als besonders fortschrittlich und demokratisch. Anderen Staaten dient es bei einer verfassungsrechtlichen Neuordnung immer wieder als Vorbild. Aus meiner Sicht benötigen wir deshalb weder eine neue Verfassung noch eine Volksabstimmung darüber.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel

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