(...) 146 Grundgesetz lediglich die Möglichkeit geschaffen wird, eine dem Grundgesetz nachfolgende Verfassung durch eine Volksabstimmung zu verabschieden. Laut Bundesverfassungsgericht, und darin sind sich auch alle Verfassungsrechtler einig, kann aus dem Artikel keine Verpflichtung zu einer Volksabstimmung abgeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb bereits in den Jahren 1993 und 2000 Klagen abgewiesen, die mit Verweis auf Art. (...)
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