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Johannes Singhammer
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Frage von Andreas S. •

Frage an Johannes Singhammer von Andreas S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Singhammer,

bezüglich Ihrer Information, die in diversen Foren zirkuliert bezüglich der 600.000 illegale Asylwerber habe ich meine Zweifel, ob diese so stimmen kann bzw. richtig wiedergegeben wird.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie in die Zahl sowohl die Menschen mit 1) befristen & 2) unbefristeten Aufenthaltsrecht inkludiert haben sowie 3) sonstiges (Duldung, kein Status gespeichert); also geschätzte 80% einen legalen Aufenthaltstitel haben und von einer Illegalität bei diesen absolut keine Rede sein kann?
Cicero sprach dagegen bei 600.000 wo der Asylantrag abgelehnt wurde oder deren Flüchtlingsschutz abgelaufen ist.
Aufgrund der Brisanz der Auskunft (in sehr vielen Portalen wird die BR diesbezüglich kritisiert) bitte ich im schnellstmögliche Klärung.

Mit freundlichen Grüßen,
A. Steiner

Portrait von Johannes Singhammer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steiner,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

Ich habe Herr Bartsch auf abgeordnetenwatch.de bereits am 27.01.2015 dazu geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer MdB