
(...) Nach der Bahnreform tritt ein Struktursicherungsvertrag in Kraft. Dieser legt fest, dass bis zum Jahre 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Teilprivatisierung der Sparte Verkehr und Logistik zulässig sind, sollte es in diesem Bereich Verluste geben, so muss der Konzern diese an anderer Stelle auffangen. (...)