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Johanna Voß
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Frage von Michael B. •

Frage an Johanna Voß von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Voß,

Ihrem Parteiprogramm entnehme ich einerseits, dass Sie (DIE LINKE) für eine Anhebung des Harz-IV-Satzes auf 500,-€ sind, andererseits die Abschaffung von Harz-IV fordern.

Schließen die beiden Punkte sich nicht gegenseitig aus oder wie gedenken Sie diese beiden kontroversen Standpunkte zu vereinen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baudler,

Hartz IV ist ein Armuts- und Ausgrenzungsgesetz und gehört abgeschafft. Die sofortige Aussetzung aller Sanktionen bei Hartz-IV-Bezug wäre ein erster Schritt in Richtung einer grundrechtskonformen Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme.

In meinem Umfeld habe ich 3 Selbstmordversuche, die Versuche, Leuten die Wohnung mit Tricks wegzunehmen, und Kinder, die weder adäquat ernährt, noch beim Sportverein o.ä. mitmachen können.

Um das Grundrecht auf eine Existenzsicherung und Teilhabe eines jeden Menschen tatsächlich zu garantieren, fordert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm darüber hinaus die sofortige Abschaffung des Sanktionsparagrafen 31 bei Hartz IV und der Bedarfsgemeinschaftsregelung. Die Regelsätze sind auf 500 Euro zu erhöhen. Hartz IV ist in eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung umzuwandeln.

Sind Ihnen die Forderungen so verständlich?

SPD und Grünen können sich ihre Krokodilstränen im Wahlkampf sparen. Es war die rot-grünen Koalition, die mit Unterstützung von CDU/CSU und FDP Hartz IV beschlossen hat. Die derzeitige Koalition von CDU/CSU und SPD hat dieses unsoziale Gesetz in mehreren Punkten noch verschärft.

Hartz IV bedeutet, keine Sicherung der Existenz und der gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig mit Hartz IV wurden mögliche Sanktionen radikal verschärft. Den Betroffenen wird die ohnehin schon viel zu geringe Absicherung durch Sanktionen gekürzt bzw. gänzlich versagt.

Dieser Entzug des zum Leben und zur gesellschaftlichen Teilhabe Nötigsten ist das wohl wirksamste Mittel, Menschen gefügig und zu Bittstellern zu machen. Hinzu kommt teilweise rechtswidriges Verhalten der ARGEn und JobCenter, wie die extrem hohe Zahl von Widersprüchen und Klagen zeigt, die zugunsten von Hartz-IV-Beziehern entschieden worden sind. Die Bundesregierung musste in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zugeben: Im Jahr 2008 wurden 41,5% der Widersprüche gegen Sanktionen voll bzw. teilweise stattgegeben. Sogar 65,3% der Klagen gegen Sanktionen waren vollumfänglich bzw. zumindest teilweise erfolgreich. (Vgl. BT-Drs. 16/13577)

Die repressive Sanktionspolitik und -gesetzgebung der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD trifft auf einen entschiedenen Widerstand in den Sozialen Bewegungen, Erwerbsloseninitiativen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften, bei Künstlern, Wissenschaftlern und Politikern. Dem Bündnis für ein Sanktionsmoratorium, von über 100 prominente Persönlichkeiten aus diesen Bereichen für die Erstunterzeichnung der Forderung nach einer sofortigen Aussetzung des Sanktionsparagrafen 31 bei Hartz IV kann man noch beitreten.

mit den besten Wünschen

und für eine Grundgesetz-konforme menschenfreundliche Regelung
Johanna Voß