(...) Schließlich existiert auch ein strafrechtlicher Schutz gegen widerrechtliche Bild- und Tonaufnahmen. Gemäß § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (...)
(...) Darin wird ebenfalls festgehalten, dass Deutschland im Bereich Wasserversorgung in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit unter den drei größten bilateralen Geldgebern ist. In Afrika sind wir sogar größter Geldgeber. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Email zum Thema Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenkassen für Sehhilfen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nord-Ostsee-Kanal und der Verkehrssituation in touristischen Gegenden. (...)
Sehr geehrter Herr Rohwer,
Ihre Fragen wir bereits ausführlich am Telefon besprochen, nachdem Sie mir sämtliche Unterlagen zugesandt hatten. Weitere Auskünfte kann ich nicht erteilen.
Mit freundlichem Gruß

