(...) Ein Problem der zurückliegend geltenden Erziehungsgeld-Regelung bestand darin, dass während der Elternzeit keine Lohnersatzleistungen gezahlt wurden, sondern nur ein Erziehungsgeld von maximal 450 EUR monatlich. Diese Leistung war aber nicht individuell zugänglich, sondern wurde nach dem Familieneinkommen berechnet. (...)
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