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Frage von Maria G. •

Frage an Jörg Tauss von Maria G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Tauss,

Ich habe heute in den Medien gelesen, dass die Staatsanwaltschaft gegen sie Anklage erheben will. Ich denke mal sie dürfen wegen des aktuellen Verfahrens keine grossartigen Angaben dazu machen, aber ich würde gern eine Frage zu einer Äusserung stellen, die Sie laut Medien gemacht haben sollen.

Der Spiegel schreibt:

"Tauss hatte als Begründung für den Besitz von kinderpornografischem Material unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,637244,00.html

Dazu habe ich folgende Frage:

Was genau hat Sie dazu veranlaßt anzunehmen, daß die als MdB dazu befugt wären, kinderpornographisches Material zu kaufen?

Als juristischer Laie habe ich immer gedacht, daß die Sprengung von Kinderporno-Ringen die Aufgabe der Polizeibehörden sei und nicht von Abgeordneten im Bundestag.

Hat ihrer Ansicht nach jeder MdB eine Ermittlungsbefügnis gegen Kinderporno-Ringe oder hatten sie als Experte der SPD eine gesonderte behördliche Genehmigung für die Ermittlung und den Erwerb von Kinderpornos?

Gibt es irgendein Gesetz, welches es einem MdB erlaubt, Kinderpornos zu eigenen Recherchezwecken zu kaufen?

Hat Ihrer Ansicht nach ein Drogenpolitiker das Recht am Bahnhof Heroin bei einem Dealer zu kaufen, mit dem Ziel einen Drogenring zu sprengen? Das wäre ja im Prinzip dasselbe, wie in ihrem Fall.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Geisner

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Sehr geehrte Frau Geisner,

Sie finden auf meiner Homepage http://Tauss.de umfangreiche Stellungnahmen zum Thema, so dass ich mir an dieser Stelle naehere Ausfuehrungen ersparen kann.

Der dienstliche Besitz einschlaegigen Materials ist gesetzlich klar geregelt und nicht strafbewehrt. Da ich im Gegensatz zu anderen Abgeordneten mit diesem Themengebiet ueber 10 Jahre dienstlich betraut waren, ergibt sich hieraus der logische Zusammenhang.

Im uebrigen widerspraeche es der Stellung von Abgeordneten sich "behoerdliche Genehmigungen" fuer seine parlamentarische Arbeit einzuholen, auch wenn sie ein sensibles Thema betrifft.

Im Gegensatz zu den relativ bekannten Strukturen im Drogenbereich gibt es hierzu leider mehr offene Fragen, falsche Behauptungen und einen erheblichen politischen Missbrauch des Themas Missbrauch von Kindern.

Insofern ist ein Abgeordneter, der in diesen Fragen von der Exekutive nachweislich belogen wurde nicht nur nach meiner Auffassung zu eigenen Recherche berechtigt. Hier kann ich aber gleichfalls auf die oben genannten Ausfuehrungen verweisen.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss