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Frage von Joachim L. •

Frage an Jörg Rohde von Joachim L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrtere Herr Rohde,

meine aktive Arbeitszeit habe ich mit Altersteilzeit abgeschlossen und beziehe seit Juni 2003 Altersrente.

Da während der Freistellungsphase kein Anspruch auf Krankengeld bestand, wurde teils vom Arbeitgeber, teils von der Krankenkasse der anteilige Beitrag für das Krankengeld rückerstattet.

Als Rentner habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld, muß aber den vollen Beitrag wieder zahlen.

Nach meinem Kenntnisstand dürfen Versicherungen keine Beiträge für Leistungen erheben, die nicht erbracht werden.

Wird dieses mit Einführung der Gesundheitsreform berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Ludwig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gesundheitsreform. Die FDP hat diese "Reform" einstimmig im Deutschen Bundestag abgelehnt, weil sie weder den Interessen der Versicherten noch denen des Gesundheitssystems Rechnung trägt. Über die Vorschläge der FDP für ein unbürokratisches, leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem können Sie sich auf http://www.fdp-fraktion.de informieren. Fragen zur Gesundheits"reform" der großen Koalition beantworten Ihnen gerne die Abgeordneten der CSU und SPD, die diesem Gesetz ihre Zustimmung erteilt haben.

Mit freundlichem Gruß

Jörg Rohde