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Frage von marc r. •

Frage an Jörg Rohde von marc r. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Rohde,

in einem Zeitungsbericht kommentieren Sie das Konstrukt der In Sich Beurlaubung bei Beamten (bei der Bundesagentur für Arbeit) Hier begrüssen Sie, dass dies ein Baustein ist, mehr Leistungsanreiz sein soll. Weiterhin beklagen Sie die Unflexibilität der Beamten, die solche Anreize nur unwillig in Anspruch nehmen würden. Ist Ihnen bekannt, dass die In Sich Beurlaubung, nur dann den Beamten angeboten wird, wenn Sie befördert werden? Was hat das dann mit Leistungsanreiz zu tun, wenn Beamte erst befördert werden und dann die IN Sich Beurlaubung bekommen? Sind Sie dafür das auch Beamte ohne vorherige Beförderung die IN Sich Beurlaubung angeboten bekommen? Meines Wissens wird dies nicht angeboten oder? Haben Sie daher dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt?

Zur Diskussion der Bezahlung nach Leistung bei Beamten.
Was wäre für Sie ein Massstab, an dem Sie eine gute Leistung bei einem Beamten festmachen würden. z. B. bei der Bundesagentur für Arbeit.?? Ist es bisher nicht so, dass nur die Beurteilung des Vorgesetzten einen Massstab darstellt? Dieser ist meines Erachtens kritisch zu betrachten.

Daher nochmal die Frage, was für Sie konkret eine überdurchschnittliche Leistung eines Beamten darstellen würde.

Mfg
Marc Rader

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rader,

vielen Dank für Ihre Frage. Dem Gesetzentwurf habe ich zugestimmt. Meine Plenarrede finden Sie hier:

http://www.metatag.de/webs/fdp/rohde/files/Anfragen-Initiativen/Reden/Rede_Dienstrecht_FDP_Homepage_final.pdf

In vielen Bereichen der Privatwirtschaft können Angestellte durch besonderen Einsatz ihr Einkommen und ihre Beförderungschancen verbessern. Diese Chancen haben Beamte oftmals nicht oder nur eingeschränkt.

Je nach Tätigkeitsfeld kann ein überdurchschnittliches Engagement völlig unterschiedlich sein. Es darf nicht mit reiner Mehrarbeit verwechselt werden, sondern liegt in der Bereitschaft zu Fortbildungen, Innovationen im Servicebereich, zusätzlichen Angeboten, etc. Zwei Beispiele: Lehrer können u.a. durch freiwillig angebotene AGs und – nach entsprechender Zusatzausbildung – die Übernahme von sozialen Funktionen in der Schule, z.B. als Mediator oder Vertrauenslehrer, ihr Engagement unter Beweis stellen. Auch in der Bundestagsverwaltung wird eine Leistungskomponente eingeführt: So können z.B. die OrganisatorInnen der Fortbildungsveranstaltungen für Abgeordnetenmitarbeiter u.a. durch Feedback-Bögen der Teilnehmer dieser Fortbildungen das Angebot und die organisatorische Durchführung der Veranstaltungen bewerten lassen und damit ihre Leistungen dokumentieren.

Ich werde während meiner weiteren Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter die Situation in der BA verfolgen. Zu den Vorschlägen der FDP-Bundestagsfraktion für ein modernes Beamtentum verweise ich Sie auf unseren so lautenden Bundestags-Antrag: http://dip.bundestag.de/btd/16/001/1600129.pdf

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,

Jörg Rohde