
(...) Gerade weil Kreditaufnahmen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen der übrigen Sektoren der Volkswirtschaft zu sehen sind, ist es ökonomisch und politisch geboten, für sie kein Sonderregime, also beispielsweise keine Kreditgewährung durch die staatliche Zentralbank, zuzulassen. (...)