Antwort 09.08.2017 von Jörg Nürnberger SPD
Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)

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Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)