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Frage von Nikolaus Salzmann, Dr. m. •

Frage an Jörg Bode von Nikolaus Salzmann, Dr. m. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Bode,

in einem Artikel von Spiegel Online vom 02.04.2011 war zu lesen, dass Sie anlässlich einer Glücksspieltagung auf Sylt die Übernachtungskosten in einem Luxushotel von der Zeitschrift "Sponsor´s" bezahlt bekamen. Trifft dies zu und wie ist das mit Ihrem Status als Wahlbeamter des Landes Niedersachsen in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nikolaus Salzmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Salzmann,

vom 31. März bis 1. April 2011 habe ich auf Einladung des Sportwirtschaftsmagazins SPONSORs an der Tagung "Sylter Impulse" zum Thema "Ökonomische Potenziale der Liberalisierung des Sportwetten- und Online-Poker-Marktes" auf Sylt teilgenommen, deren Schirmherren Christian von Bötticher, Landesvorsitzender CDU Schleswig-Holstein, und Wolfgang Kubicki, Vorsitzender FDP-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein, waren. Ich bin von der Landesregierung beauftragt, gemeinsam mit der Staatskanzlei die Verhandlungen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag zu führen.

Eine Übernachtung auf Sylt war aufgrund des angekündigten Programmablaufs und Zeitplanes der Veranstaltung notwendig und deshalb von vornherein eingeplant. Auf Grundlage des geltenden Rechts habe ich entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entschieden, dass der Veranstalter die Kosten für meine dienstlich erforderliche Hotelübernachtung (inklusive Verpflegung) zu übernehmen hat. Bei dieser Entscheidung habe ich die einschlägigen Vorschriften des Landes Niedersachsen beachtet.

Die Verwaltungsvorschriften zu § 10 des Ministergesetzes vom 22. Mai 2007 und Nr. 8.1 der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) vom 16. Dezember 2008 gestatten auch vor dem Hintergrund des Haushaltskonsolidierungsbedarfes des Landes, Haushaltsausgaben nicht ohne Not dort tätigen zu müssen, wo sie guten Gewissens durch Sponsoring von dritter Seite vermieden werden könnten. Hierbei ist ein individuelles verantwortungsbewusstes Handeln des einzelnen Regierungsmitgliedes im jeweiligen Einzelfall gefordert.

Gemäß Nrn. 8.1.2.2 und 8.1.2.5 der Antikorruptionsrichtlinie sind Sponsoringmaßnahmen vollständig und abschließend aktenkundig zu machen sowie zusätzlich mit einem Wert ab 1 000 Euro im Einzelfall in dem auf die Annahme folgenden Kalenderjahr zu erfassen und dem Ministerium für Inneres und Sport zur Veröffentlichung im Internet auf der Seite des Finanzministeriums zuzuleiten. So ist gewährleistet, dass die Öffentlichkeit von den Einzelheiten des Sponsorings erfährt.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bode