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Joachim Unterländer
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Frage von Christian L. •

Frage an Joachim Unterländer von Christian L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Unterländer

Ich wende mich an sie mit einen Fragenkatalogmit der Bitte um Beantwortung, da sie Vorstandsvorsitzender sind im Ausschuss für Soziales

Wieviel Asylbewerber, sowie auch Flüchtlinge sind derzeit in Bayern untergebracht?

Mit welcher Steigerung ist zu rechnen bis zum Ende des Jahres und im kommenden Jahr?

In welchen Umfang ist zu erwarten, dass Asylberechtigte den Rechtsstatus „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten und dadurch die Kommunen als Sachaufwandsträger herangezogen werden für soziale Leistungen nach dem SGB? Wohngeld, Hartzt4 und Grundsicherung u.v.m.

Mit welchen Mehrkosten für die Kommunen ist zu rechnen durch den Wechsel des Rechtsstatus? Kosten für Wohnraum, Kinderbetreuung, Integrationskurse?

Erfolgt derzeit eine vorrangige Verteilung sowie Unterbringung nach Bayern und BaWü, aufgrund der „schlechten“ Haushaltslage der anderen Bundesländer und Kommunen sowie des Bundes?

Wird den Kommunen zur Bearbeitung der gesteigerten Fallzahlen entsprechendes Personal der Regierung abgeordnet um Auszahlungen, Unterbringung, Betreuung und Vormundschaften für Minderjährige zu gewährleisten?

Ist geplant die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in ganz Bayern durchzuführen, nicht nur nach den geltenden Zuständigkeitsprinzip „Unterbringung im dem Landkreis wo diese zuerst aufgegriffen wurden“?

Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für ihre Antworten

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Wieviel Asylbewerber, sowie auch Flüchtlinge sind derzeit in Bayern untergebracht?

Zum Stichtag 31.05.2014 waren in Bayern 22.529 Asylbewerber und 5.672 Ausreisepflichtige und Geduldete untergebracht (insgesamt also 28.201).

Zur Zahl der Flüchtlinge in Bayern kann keine Aussage getroffen werden. Flüchtlinge dürfen sich wegen ihrer Aufenthaltsgestattung frei auch außerhalb Bayerns bewegen, weswegen über ihren weiteren Aufenthalt keine spezifischen Statistiken mehr geführt werden.

Mit welcher Steigerung ist zu rechnen bis zum Ende des Jahres und im kommenden Jahr?

Laut der Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wird für das Jahr 2014 mit 175.000 Erstantragsstellern und 25.000 Folgeantragstellern gerechnet. Davon werden Bayern 15 % zugeteilt. Wie sich diese Entwicklung auf die Unterbringungssituation auswirkt, kann nicht beurteilt werden.

Für das Jahr 2015 liegen noch keinerlei Prognosen vor.

In welchen Umfang ist zu erwarten, dass Asylberechtigte den Rechtsstatus „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten und dadurch die Kommunen als Sachaufwandsträger herangezogen werden für soziale Leistungen nach dem SGB? Wohngeld, Hartzt4 und Grundsicherung u.v.m.

Die Gesamtschutzquote, also die Summe aller erfolgreichen Asylanträge, hat sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt und beträgt derzeit beim BAMF rund 25 Prozent. Zu den erfolglosen Anträgen gehören neben Antragsablehnungen auch formelle Entscheidungen, darunter insbesondere sog. Dublin-Fälle. Auch wenn man erfolgreiche Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen berücksichtigt, erhalten rund 70 Prozent der Asylbewerber keinen asylrechtlichen Schutz und sind zur Ausreise verpflichtet.

Mit welchen Mehrkosten für die Kommunen ist zu rechnen durch den Wechsel des Rechtsstatus? Kosten für Wohnraum, Kinderbetreuung, Integrationskurse?

Mögliche Mehrkosten für die Kommunen können nicht beziffert werden. Im Übrigen werden erhebliche Anteile der Leistungen für Aufenthaltsberechtigte von Bund (insbesondere SGB II-Leistungen) und Land übernommen.

Erfolgt derzeit eine vorrangige Verteilung sowie Unterbringung nach Bayern und BaWü, aufgrund der „schlechten“ Haushaltslage der anderen Bundesländer und Kommunen sowie des Bundes?

Die Verteilung der neu einreisenden Asylbewerber auf die Länder erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Danach entfallen auf Bayern jährlich ca. 15 Prozent der neu einreisenden Asylbewerber. Die Haushaltslage hat keinerlei Einfluss auf die Zuteilung.

Wird den Kommunen zur Bearbeitung der gesteigerten Fallzahlen entsprechendes Personal der Regierung abgeordnet um Auszahlungen, Unterbringung, Betreuung und Vormundschaften für Minderjährige zu gewährleisten?

Die jeweils zuständigen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben gem. Art. 8 Abs. 1 Aufnahmegesetz einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB VIII, worunter insbesondere auch die Unterbringungsleistungen zählen.

Soweit die Kommunen zusätzlichen Personalbedarf auf Grund gestiegener Verwaltungsaufgaben haben, können sie beim Staatsministerium des Innern zusätzliches Personal beantragen oder sie erhalten einen Ausgleich im Rahmen des FAG.

Ist geplant die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in ganz Bayern durchzuführen, nicht nur nach den geltenden Zuständigkeitsprinzip „Unterbringung im dem Landkreis wo diese zuerst aufgegriffen wurden“?

Der Freistaat hat bereits ein Verteilverfahren entwickelt, wonach unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Inobhutnahme auf Jugendhilfeeinrichtungen in ganz Bayern verteilt werden. Damit werden schon jetzt insbesondere grenznahe Landkreise wie etwa der Lkr. Rosenheim - soweit möglich - wirkungsvoll entlastet.