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Joachim Spatz
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Frage von Wolf Michael K. •

Frage an Joachim Spatz von Wolf Michael K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Spatz,

da Ihr Kollege Herr Schäuble es vorzieht, deutsche Bundesbürger auf diesem Portal mit Standardantworten abzufertigen, muß ich leider wieder Ihre wertvolle Zeit in Anspruch nehmen, um einen ungeheuren Vorfall zur Sprache zu bringen.

Gerade lese ich, dass die griechische Regierung vom Geld aus dem europäischen Rettungsschirm 400 amerikanische Panzer gekauft hat (1). Ist diese Ausgabe überhaupt erlaubt? Wurden die Hilfszusagen, mit denen Sie mich gezwungen haben mit meinen Steuergeldern zu bürgen, nicht an Bedingungen geknüpft, für was das Geld ausgegeben werden darf?

Mit entsetzten Grüßen aus Würzburg,
Wolf Michael Kröger

Quellen
(1) http://www.businessinsider.com/what-greece-to-buy-400-tanks-from-the-us-2011-10 , oder
http://www.svd.se/naringsliv/grekland-shoppar-stridsvagnar_6527282.svd , oder
http://www.alsosprachanalyst.com/economy/what-greece-to-buy-400-tanks-from-the-us.html

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kröger,

der von Ihnen angesprochene Kauf von 400 gebrauchten M1A1-Abrams-Panzern durch die griechische Regierung steht nach mir vorliegenden Informationen derzeit nicht zur Debatte.

Bei den bilateralen Nothilfen handelt es sich um Darlehen, die Griechenland inklusive Zinsen an seine Partner zurückzahlen muss. Deutschland leiht sich die hierfür notwendigen Mittel über die deutsche Staatsbank KfW am Kapitalmarkt und verleiht das Geld anschließend an Griechenland. Hierfür werden Zinsen vereinnahmt; für das Kreditausfallrisiko auf Seiten der KfW bürgt der deutsche Staat.

Es gilt der Grundsatz: Griechenland erhält keine Hilfen ohne Gegenleistung. Es ist meine feste Überzeugung, dass nur derjenige solidarische Hilfe beanspruchen kann, wenn er seinerseits Solidität bei seinen Sanierungsprogrammen zeigt. Absolute Bedingung jedweder Hilfeleistungen muss ein tragfähiges und zukunftsweisendes Anpassungsprogramm sein. Deshalb hat die FDP durchgesetzt, dass vor allen Hilfsmaßnahmen immer ein zwischen dem Mitgliedstaat und IWF, der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank einvernehmlich ausgehandeltes Sanierungsprogramm stehen muss. Falls die griechische Regierung ihre Ziele nicht erreicht, werden keine weiteren Nothilfen ausgezahlt. Dies zu beurteilen obliegt der Troika, bestehend aus IWF, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank.

Bisher hat Griechenland seine Zusagen eingehalten. Dies geht aus den vorgelegten Berichten der Troika hervor. Vorgesehen sind bisher unter anderem Gehaltskürzungen, Entlassungen von Mitarbeitern im Staatsdienst, Rentenkürzungen und Steueranhebungen sowie die Schließung von verlustbringenden staatlichen Unternehmen oder deren Privatisierung. Darüber hinaus ist eine Neustrukturierung der Staatsschulden unter Beteiligung privater Gläubiger erforderlich und bereits vereinbart.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Spatz MdB