Frage an Joachim Lohse von Deß W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Lohse,
Unsere gestellte Frage ist keine politische Frage ? Wenn Ihre Behörde versagt, dann müssen wir uns wohl doch an die Politik wenden oder wie sehen Sie es ? Herr Lohse, dass unser Fall der nachbarlichen Firstüberhöhung zu einer rein rechtlichen Frage geworden ist liegt ganz allein in Ihrer Verantwortungslo(h)sigkeit. Die Firstüberhöhung des Neubaus beträgt 83 cm = 10,3 % höher als es der B-Plan vorsieht. Wissen Sie wieviel 83 cm sind ?
Herr Lohse Sie machen es sich doch sehr einfach.
Sie lösen keine Probleme sondern schaffen welche !
Sie reden von Datenschutz und Ihre Mitarbeiter verstoßen dagegen, indem Sie unsere Post direkt an den Bauherrn weiterleiten ? Dieser Vorgang ist Ihnen doch sicherlich bekannt und wurde Ihnen sicherlich von Frau Linnert kommuniziert ? Wenn nein können wir Ihnen diesen auch gerne noch einmal erläutern. Wozu werden Bebauungspläne aufgestellt ? Um dagegen zu verstoßen ?
So werden in Bremen von Ihnen Probleme gelöst - man überlässt die Amtsversäumnisse den Bürgern - das einzige was man aus Ihrem Hause dazu zu sagen sagen hat „Sie können jetzt Klage einreichen“ - anstatt rechtzeitig einzuschreiten und solche Bausünden zu vermeiden !
Ja Herr Lohse, Zweifel haben wir, aber an Ihnen und Ihrer Behörde…
Mit freundlichen Gruß

