
(...) Einen vorab festgelegten Etatanteil für den Einsatz von V-Leuten gibt es nicht; ein solcher wird auch nicht durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegeben. Das Landesamt für Verfassungsschutz legt die Verteilung seiner Mittel nach wechselnden operativen Notwendigkeiten und Möglichkeiten sowie in Koordination mit der Tätigkeit der anderen Verfassungsschutzbehörden fest. (...)