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Frage von Janos S. •

Frage an Jens Petersen von Janos S. bezüglich Verbraucherschutz

Würden Sie veranlassen, die bürgerfeindliche Regelung abzuschaffen, nach der Widersprüche gegen Behördenbescheide nicht mehr zulässig geworden sind?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Skultethy,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2012 auf die ich gerne antworte.

Durch das am 1. November 2007 in Kraft getretene Bürokratieabbaugesetz wurde in weiten Teilen der Verwaltungsverfahren das Widerspruchsverfahren in Nordrhein.-Westfalen abgeschafft. Das Gesetz selbst ist bis zum 31. Oktober 2012 befristet.

Bereits im November 2010 erklärte SPD-Justizminister Kutschaty anlässlich der Mitgliederversammlung der Vereinigung der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen in Nordrhein-Westfalen, dass es gerade im Hinblick auf die Befristung des Gesetzes an der Zeit sei, das Gesetz insgesamt zu prüfen und einer kritischen Untersuchung zu unterstellen. „Die Landesregierung plant zu diesem Zweck eine umfassende Evaluierung des Bürokratieabbaugesetzes II unter Einbeziehung aller Beteiligten“, so der Justizminister damals. Am 25. März 2011 erklärte der Justizminister in einem Schreiben gegenüber dem Dortmunder Oberbürgermeister, dass eine Evaluierung begonnen hätte, die rechtzeitig klären solle, in welcher Form die Regelung aufrecht erhalten bleibe.

Bedauerlicherweise ist es der gescheiterten rot-grünen Minderheitsregierung auch mehr als ein Jahr später nicht gelungen, dem Parlament einen entsprechenden Erfahrungsbericht vorzulegen. Ich bitte daher um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund keine verlässliche Aussage zur Zukunft des Bürokratieabbaugesetzes getroffen werden kann. Ich darf Ihnen jedoch versichern, dass wir - sobald die Evaluation abgeschlossen ist - auch die Bürgerfreundlichkeit des Gesetzes sorgfältig prüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petersen