Jens Peick
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Frage von Markus S. •

Sehr geehrter Herr Peick, Sie betonen immer wieder, daß "Psychotherapie nicht gekürzt" werden dürfe. Wie werden Sie in Folge am kommenden Freitag zum GKV-Gesetz abstimmen, welches zwingend dazu führt?

Sehr geehrter Herr Peick,
die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen gefährdet - vor allem im Zusammenspiel mit den anderen geplanten bzw. bereits wirkenden Honorareinschnitten - die Existenz hunderter Psychotherapiepraxen in Deutschland. Die meisten KollegInnen (nach meinem Wissen etwa 70 %, vor allem im städtischen Umfeld) versorgen PatientInnen auf Grundlage eines hälftigen Versorgungsauftrags - diese Praxen (inklusive meiner) können nur deshalb im jetzigen Umfang gesetzlich versicherte PatientInnen versorgen, weil sie derzeit nicht nach der Arbeitsmengenbegrenzung eines hälftigen Versorgungsauftrags (meines Wissens 18 Therapiesitzungen pro Woche), sondern nach der sogenannten Plausibilitätsgrenze abrechnen können (etwa bis zu 30 Sitzungen pro Woche). Mit der Budgetierung entfällt diese Möglichkeit und die Grenzen des hälftigen Versorgungsauftrags greifen wieder. Eine Katastrophe für die Patientenversorgung und die finanzielle Überlebensfähigkeit der Praxen.

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