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Jens Geier
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Frage von Fernando A. •

Frage an Jens Geier von Fernando A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Geier,

bitte erklären Sie mir die Tatsache, dass Sie im Haushaltskontrollausschuß einen Sitz haben können, wenn Sie zur selben Zeit ihren Sitz im Haushaltsausschuß haben?
Meiner Auffassung nach, ist es eine Kontroverse, ein Kontrollgremium mit den Leuten zu besetzen, die kontrolliert werden sollen.
Wieso ist das überhaupt möglich?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Fernando Aust

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Aust,

gerne möchte ich Ihre Frage bezüglich meiner Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments beantworten.

Ich bin Mitglied im Haushaltsausschuss und im Haushaltskontrollausschuss, in dem ich auch als Sprecher der S&D-Fraktion fungiere. Stellvertretendes Mitglied bin ich des Weiteren im Regionalausschuss.

Die Namen der beiden Ausschüsse in denen ich Mitglied bin, erwecken auf den ersten Blick den Anschein als würde ich mich und meine Arbeit selbst kontrollieren. Die ist aber nicht der Fall. Aufgabe des Haushaltskontrollausschusses ist es nämlich nicht, den Haushaltsausschuss zu kontrollieren.

Der europäische Haushalt wird in Form eines Haushaltsplanes von der Kommission vorgeschlagen. Rat und Parlament können dann Änderungen an diesem Plan vornehmen und der Plan tritt in Kraft, sobald das Parlament ihm zugestimmt hat. Die Aufgaben der Mitglieder des Haushaltsausschusses ist es dann, den Finanzrahmen für Einnahmen und Ausgaben der EU zu erstellen, den Europäischen Entwicklungsfonds in den Plan einzubeziehen und den laufenden Haushalt zu verfolgen und zu bewerten.

Der Haushaltskontrollausschuss hat nicht die Aufgabe den Haushaltsausschuss dabei zu kontrollieren. Seine Aufgaben sind vielmehr die Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans, der ja nicht vom Haushaltsausschuss ausgeführt wird, sondern zu über 80 Prozent durch die Mitgliedsstaaten. Weitere Aufgaben sind der Abschluss und die Kontrolle der Konten und der von der EU finanzierten Einrichtungen, die Kontrolle der Tätigkeiten der EIB, die Überwachung der Kosteneffizienz und die Prüfung von Betrug bei der Ausführung des Plans. Dabei stützt sich der Haushaltskontrollausschuss nicht zuletzt auf die Arbeit des Europäischen Rechnungshofs.

Vereinfacht bedeutet dies, dass der Haushaltsausschuss zusammen mit anderen EU-Institutionen erarbeitet, wofür das Geld ausgegeben werden soll und damit die entsprechenden Verfahren einleitet, während der Haushaltskontrollausschuss überprüft ob die Gelder am Ende auch für die einst festgelegten Maßnahmen eingesetzt wurden, die Verfahren korrekt abgelaufen sind und die Haushaltsmittel effektiv und sparsam eingesetzt wurden.

Insofern ist eine Arbeit in beiden Ausschüssen nicht nur möglich, sondern aufgrund des nötigen Wissens über den EU-Haushalt, sogar von Vorteil. Würden sich die Gremien gegenseitig kontrollieren gäbe es die Möglichkeit in beiden Ausschüssen gleichzeitig zu arbeiten gar nicht.

Ich hoffe Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Geier

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