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Jens Geier
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Frage von Udo G. •

Frage an Jens Geier von Udo G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Geier!
Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Frage: Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
U. Gerhard

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Sehr geehrter Herr Gerhard,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern beantworte ich Ihre wichtige Frage zum Thema Datenschutz.

Ich sehe das Grundrecht auf Datenschutz nicht als Luxus, sondern als eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Datenströme überqueren täglich mühelos Ländergrenzen und Ozeane. Deswegen müssen wir den Schutz der Privatsphäre auch europaweit einheitlich regeln.

Die von EU-Justizkommissarin Viviane Reding Anfang 2012 vorgelegte Gesetzesinitiative zur Reform des europäischen Datenschutzes ist notwendig, um einen einheitlichen und modernen Rahmen für den Datenschutz in der EU zu schaffen. Konkret besteht das Paket aus einer allgemeine Verordnung und eine Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz.

Die derzeit gültige EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 muss den Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. In sozialen Netzwerken, bei Bankgeschäften oder beim Einkauf im Internet geben heute immer mehr Menschen persönliche Daten an. Diese Daten werden nicht nur in Deutschland, sondern vielfach in anderen europäischen Ländern oder im außereuropäischen Ausland gespeichert. Ein einheitlicher Rechtsrahmen, der die Grundrechte der europäischen Bürger sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU wirksam schützt, ist dringend geboten. Wir brauchen Vorschriften, die ein hohes Datenschutzniveau garantieren, gleichzeitig aber nicht das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken oder unnötigerweise die tägliche, oftmals harmlose Verarbeitung von personenbezogenen Daten verhindern.

Bei der Vorbereitung der Datenschutzreform hat die EU-Kommission die verschiedenen Interessengruppen angehört und die Auswirkungen einer Reform analysiert. Seitdem der Kommissionsvorschlag veröffentlicht ist und im Parlament diskutiert wird, hat meine Kollegin Birgit Sippel, als SPD-Innenexpertin für das Thema Datenschutz zuständig, zahlreiche Gespräche mit Interessenvertretern über die geplante Reform geführt. Sowohl Unternehmen als auch viele Verbraucherschutzverbände und Nichtregierungsorganisationen haben in Gesprächen ihre Interessen dargestellt.

Bei Gesetzesprojekten ist es grundsätzlich wichtig, ein umfassendes und ausgewogenes Bild über die unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft zu bekommen. Problematisch ist die Zusammenarbeit mit Interessensvertretern, wenn Abgeordnete Positionen nicht hinterfragen und unausgewogen einzelne, womöglich ressourcenstarke Lobbyisten bevorteilen. Das ist absolut inakzeptabel und widerspricht meiner Auffassung des Abgeordnetenmandats. Lobbyisten dürfen keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung haben. Abgeordnete sind ihrem Gewissen unterworfen und tragen die Verantwortung für die Mitgestaltung an der Gesetzgebung und für das Abstimmungsverhalten.

Am 21. Oktober 2013 hat der Innenausschuss im EU-Parlament grünes Licht für die Datenschutz-Reform geben. Wir Sozialdemokraten konnten hier wichtige Erfolge erringen:

Die nun vom Innenausschuss angenommene Position geht in vielen Bereichen über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. So fordern die Abgeordneten etwa höhere Strafen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. Die Sanktionen könnten bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes einer Firma umfassen. "Es ist vor allem ein sozialdemokratischer Erfolg, dass in Zukunft der Datenaustausch mit Drittstaaten strengeren Regeln als bisher unterworfen sein soll. Das ist nicht zuletzt eine Lehre aus dem NSA-Skandal. Der Selbstbedienungsmentalität beim Zugriff auf intimste Daten müssen wir einen klaren Riegel vorschieben", fordert Birgit SIPPEL.

"Unser Ziel war es immer, die Selbstbestimmungsrechte der EU-Bürger in den Mittelpunkt zu stellen", so Birgit SIPPEL. Dazu gehöre auf der einen Seite eine starke Verordnung, auf der anderen Seite aber auch der Schutz der Daten im Bereich der Strafverfolgung. Deswegen ist die SPD-Europaabgeordnete froh, dass die Mehrheit der Ausschuss-mitglieder die Richtlinie gegenüber konservativen Erpressungsversuchen, insbesondere von Seiten des deutschen Innenministers Hans-Peter Friedrich, erfolgreich verteidigen konnte.

Aber erst, wenn auch die Mitgliedstaaten im Rat ihre Position festgelegt haben, können die gemeinsamen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen. Bisher blockieren die Mitgliedstaaten im Rat aber dieses wichtige Gesetzesvorhaben.

Unser Ziel ist es, das Datenschutz-Paket noch in dieser Legislaturperiode abschließen. Deswegen dürfen die nationalen Regierungsvertretern in den anstehenden weiteren Verhandlungen auch nicht durch Tricks und Kniffe zu versuchen, das Datenschutzniveau weiter abzusenken!

Nur wenn persönliche Daten in allen Bereichen - privat, beruflich und im Umgang mit Behörden - umfassend geschützt sind, haben wir für die europaweite Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz viel erreicht.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Jens Geier

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