(...) Ganz so leicht wird es nicht, in Fällen, wie dem von Ihnen geschilderten, zügig Abhilfe zu schaffen. Denn wenn bislang ein Bebauungsplan eine rückwärtigen Bebauung verhindert, dann muss i.d.R. auch erst ein neuer Bebauungsplan festgestellt werden, um dies zu ändern. (...)
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