
(...) Auch Ihre Befürchtungen, die Freiheit des Bürgers werde durch die Entscheidungsmacht des privaten Versicherers, ob und zu welchen Bedingungen er versichert, konterkariert, sind meiner Auffassung nach unbegründet. Zum Einen hat der Bürger die Freiheit, sich sein Versicherungsunternehmen auszusuchen. (...)