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Frage von Joe k. •

Frage an Jan Mücke von Joe k. bezüglich Soziale Sicherung

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Hinzuverdienstgrenze für ALG II erhöht wird.Inwieweit ist dies spruchreif und wann tritt dies in Kraft und wieviel wird es sein,...?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. November.

Der FDP ist es gelungen, eine deutliche Verbesserung der Hinzuverdienstgrenzen bei ALG II - Empfängern im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Wir sind der Ansicht, dass sich Arbeit wieder lohnen muss. Jemand, der einer Arbeit nachgeht, muss finanziell bessergestellt sein, als jemand, der nicht arbeitet. Das muss konsequenterweise auch für Bezieher von staatlichen Sozialleistungen gelten.

Der Koalitionsvertrag gibt zwar das Regierungsprogramm dieser Wahlperiode wieder, er stellt aber noch keinen Gesetzentwurf dar. Die von FDP und der Union vorgesehenden Gesetzesänderungen wollen in den zuständigen Bundesministerien gut vorbereitet werden. Handwerkliche Fehler - wie sie zu Zeiten der Großen Koalition leider allzu häufig vorgekommen sind - müssen unbedingt vermieden werden. Die Ausarbeitung kann - je nach Thematik - mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Bislang kann noch nicht abgeschätzt werden, wann hinsichtlich der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen mit einem Gesetzentwurf zu rechnen ist. Im Interesse der betroffenen Bürger und der Leistungsgerechtigkeit würde ich mir jedoch möglichst zeitnahe Ergebnisse wünschen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass erst, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, Zahlen über das Ausmaß der Änderungen genannt werden können. Frühere Aussagen wären reine Spekulation.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke