
(...) Bei dem von Ihnen erwähnten "Antrag auf Geburt", den Sie in der Klinik unterschrieben haben, dürfte es sich um die "Anzeige der Geburt" gehandelt haben. Bei einer Geburt in einem städtischen Krankenhaus, einem Kreiskrankenhaus, einer Universitätsklinik oder einer anderen öffentlichen Einrichtung können Sie alle dafür erforderlichen Schritte bereits im Krankenhaus erledigen und müssen hierfür nicht zusätzlich auf das Standesamt. (...)