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Frage von Antje W. •

Frage an Jan Mücke von Antje W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Mücke,
ich würde gerne wissen, ob soziale und ökologische Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen Berücksichtigung finden. Wird beim Einkauf z.B. von Büromaterialien, Kaffee, etc. für den Bundestag auf Nachhaltigkeit, gerechte Löhne und Arbeitszeiten
geachtet ?
Wenn nein, warum nicht? Würden Sie sich als Abgeordneter für faire Beschaffung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Antje Weber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Weber,

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat bei der Beschaffung und Auftragsvergabe folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

- Wettbewerb,
- Transparenz,
- Diskriminierungsverbot,
- Mittelstandsberücksichtigung,
- Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen,
- Grundsatz des wirtschaftlichsten Angebots,
- Recht des Bieters auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren.

Diese Grundsätze führen meines Erachtens zu einer fairen Beschaffung.

Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen sind zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes bei der Erteilung des Zuschlags das Kriterium des niedrigsten Preises oder verschiedene mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängende Kriterien wie z.B. Qualität, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- und Ausführungsfrist zu verwenden.

Auch das Nachhaltigkeitsprinzip wird vom Wirtschaftlichkeitsprinzip umfasst. Die Einbeziehung von langfristigen Folgekosten, der schonende Umgang mit Umweltressourcen sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen dienen langfristig dem Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung.

Ferner sind die Behörden des Bundes, zu denen der Deutsche Bundestag gehört, per Gesetz verpflichtet, bei der Beschaffung von Material, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Abfällen zur Verwertung hergestellt worden sind (vgl. § 37 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).

Diese Regelungen halte ich für ausreichend. Bei der Beschaffung zusätzlich auch noch die Höhe der Löhne und die Arbeitszeiten der Mitarbeiter der liefernden Firma zu berücksichtigen, wäre unverhältnismäßig und würde zu noch mehr Bürokratie führen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke